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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Achim e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Veranstaltungen

der DLRG-Ortsgruppe Achim e.V.

 

§ 1. Anwendungsbereich / Gegenstand der Vereinbarung

(1) Diese Teilnahmebedingungen finden Anwendung für die Anmeldung und Teilnahme an

Lehrgängen und Veranstaltungen der DLRG-Ortsgruppe Achim e.V. und der DLRGJugend

Achim als Jugendorganisation der DLRG-Ortsgruppe Achim e.V.

(2) Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang / einer Veranstaltung der DLRG-Ortsgruppe

Achim e.V. oder der DLRG-Jugend Achim (im folgenden Veranstalter genannt) geht

der Teilnehmer / die Teilnehmerin (im folgenden Teilnehmer genannt) eine Vertragsbindung

mit dem Veranstalter ein.

(3) Anmeldung und Vertragsabschluss ist nur durch volljährige Personen möglich. Bei Kindern

sowie Jugendlichen Teilnehmern ist die Anmeldung von personensorgeberechtigten

Personen vorzunehmen.

(4) Beide Vertragspartner akzeptieren die Anerkennung der folgenden Bestimmungen.

 

§ 2. Anmeldeverfahren

(1) Die Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung

möglich.

(2) Bei einigen Lehrgängen und Veranstaltungen ist die Anmeldung ausschließlich über das

Lehrgang- und Veranstaltungsportal auf der Internetseite (www.achim.dlrg.de) des

Veranstalters möglich. Dies ist vom Veranstalter in der Ausschreibung entsprechend kenntlich

zu machen.

(3) Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(4) Die Teilnahme an geschlossene Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Einladung

(sogenannte Einladungslehrgänge) durch den Veranstalter möglich.

(5) Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

 

§ 3. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrgängen und

Veranstaltungen zu benennen.

(2) Die Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen ist grundsätzlich nur bei Erfüllung aller

Voraussetzungen möglich.

(3) Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen sind dem Veranstalter zu jedem Lehrgang

/ jeder Veranstaltung separat zur Anmeldung schriftlich, per E-Mail oder als

Kopie spätestens bis zum Meldeschluss zuzusenden.

Zu bestimmten Veranstaltungen kann eine Vorlage der Voraussetzungen zum

Veranstaltungsbeginn ausreichen. Dies ist vom Veranstalter in der Ausschreibung

entsprechend kenntlich zu machen.

(4) Bei DLRG spezifischen Aus- und Fortbildungen richten sich die Voraussetzungen nach den

Prüfungsordnungen und Rahmenrichtlinien der DLRG, können bei Bedarf jedoch hierüber

hinaus von der Lehrgangsleitung und den Referenten erweitert werden.

Wurden Voraussetzungen für Aus- und Fortbildungen durch aktuellere Bestimmungen oder

Richtlinien der DLRG ersetzt und dies in den Voraussetzungen des Veranstalters nicht

berücksichtigt, so gelten automatisch die aktuelleren Teilnahmevoraussetzungen.

(5) Sollten Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden können, ist eine Teilnahme an der

Veranstaltung / am Lehrgang nicht möglich. In diesem Fall treten automatisch die

Stornierungs- und Abmeldebedingungen nach §5 in Kraft.

 

§ 4. Teilnehmerbeitrag

(1) Die Zahlung des Teilnahmebetrags erfolgt per SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Hierzu müssen

bei der Anmeldung die Kontodaten des zu belastenden Kontos angegeben und dem

Veranstalter ein entsprechendes Mandat eingeräumt werden. Weitere Informationen dazu

siehe auch in Anlage 1: „Hinweise zur Zahlungsmodalität“.

Sofern in der Ausschreibung oder bei der Anmeldung angegeben, kann der Teilnahmebeitrag

auch in Bar oder durch Überweisung beglichen werden. Teilnahmebeiträge in Bar sind zum

Lehrgangsbeginn zu entrichten, Überweisungen müssen spätestens zwei Tag nach Ablauf der

Anmeldefrist auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.

(2) Sind die angegebene Kontodaten unvollständig oder fehlerhaft, das entsprechende Konto

nicht gedeckt oder nicht mehr existent und eine Tilgung des Teilnahmebeitrags aus diesen

Gründen nicht durchführbar, so ist die Teilnahme am Lehrgang / an der Veranstaltung nicht

möglich. In diesem Fall treten automatisch die Stornierungs- und Abmeldebedingungen nach

§5 in Kraft. Von der Bank hierfür erhobene Rücklastgebühren hat der Teilnehmer zu tragen.

(3) Sollten bei Zahlungsart Überweisung die oben genannten Fristen nicht eingehalten werden

oder bei Zahlungsart in bar die Zahlung zu Lehrgangsbeginn nicht möglich sein, so treten

ebenfalls automatisch die Stornierungs- und Abmeldebedingungen nach §5 in Kraft.

(4) Wenn dem Veranstalter aufgrund unerwartete Ereignisse oder plötzliche Kostensteigerungen

höhere Ausgaben entstehen, so ist dieser berechtigt, die Teilnehmerbeiträge neu festzusetzen.

Der Veranstalter hat die bis dahin bereits angemeldet Teilnehmenden in Textform zu

informieren. Sollte die Preissteigerungen den ursprünglichen Teilnehmerbeitrag um mehr als

10 % übersteigen, so haben die bereits angemeldeten Teilnehmer ein exklusives

Kündigungsrecht, durch das ihnen keine Stornokosten entstehen. Weitergehende Ansprüche

sind ausgeschlossen.

(5) Der Veranstalter ist berechtigt, Ermäßigungen auf die Teilnahmegebühr für Mitglieder der

DLRG oder der DLRG-Ortsgruppe Achim e.V. auszusprechen.

 

§ 5. Stornierung

(1) Die Abmeldung vom Lehrgang / von der Veranstaltung hat in Textform zu erfolgen und ist an

den Veranstalter zu richten.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, bei Abmeldung und Ausschluss der Teilnahme wegen nicht

Erfüllens der Teilnahmevoraussetzungen (§3) oder nicht Zahlung der Teilnahmebeiträge (§4)

von der Veranstaltung / vom Lehrgang Stornierungskosten zu erheben.

(3) Stornierungskosten:

Bis Meldeschluss 25 % des Teilnahmebeitrags.

Ab Meldeschluss 50 % des Teilnahmebeitrags.

Ab drei Tagen vor Lehrgangs- / Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnahmebeitrags.

 

§ 6. Lehrgangs- und Veranstaltungsänderungen

(1) Lehrgänge und Veranstaltungen können vom Veranstalter bei Bedarf abgesagt, terminlich

verschoben, inhaltlich verändert oder an einen anderen Ort verlegt werden.

(2) Wird ein Lehrgang oder eine Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, so werden bereits

gezahlte Teilnahmebeiträge vom Veranstalter zurückerstattet.

(3) Wird die Durchführung des Lehrgangs oder der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder

schlechten Wetters erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die

Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt und die Teilnahme vom Teilnehmer gekündigt

werden. In diesem Falle kann der Veranstalter für bereits erbrachte und vorgehaltene

Leistungen eine entsprechende Entschädigungssumme erheben.

 

§ 7. Reisekosten

Reise- und Fahrkosten werden für Teilnehmer nicht erstattet.

 

§ 8. Anwesenheit des Teilnehmers

Bei Aus- und Fortbildungen wird eine durchgängige Anwesenheit des Teilnehmers erwartet.

Entsprechende Teilnahmebescheinigungen können nur für tatsächliche Anwesenheitsstunden

ausgestellt werden. Ausbildungsurkunden können nur bei vollständiger Anwesenheit aller

Ausbildungsstunden und bestehen sämtlicher Prüfungsvoraussetzungen ausgestellt werden.

 

§ 9. Ausschluss vom Lehrgang / von der Veranstaltung

(1) Der Veranstalter kann Teilnehmer, welche durch ihr Verhalten den Ablauf oder die Ordnung

trotz Abmahnung erheblich stören oder sich nicht an sachlich begründete Hinweise halten,

vom Lehrgangs / von der Veranstaltung ausschließen. Alle hierdurch entstehenden Kosten

sind vom Teilnehmer zu tragen.

(2) Der Veranstalter übt auf dem Vereinsgelände und im Vereinsgebäuden sowie auf / in ihm zur

Verfügung gestellten Grundstücken und Gebäuden das Hausrecht aus. Er ist weisungsbefugt.

 

§ 10. Mängel

Sollten vom Teilnehmer begründete Mängel an der Veranstaltung festgestellt werden, so sind

diese der Veranstaltungsleitung unverzüglich anzuzeigen. Eine Minderung des

Veranstaltungspreises ist ansonsten ausgeschlossen.

 

§ 11. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt mit der Anmeldung personenbezogene Daten. Diese werden im

Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der

Lehrgangs- / Veranstaltungsvorbereitung, -durchführung sowie -nachbereitung genutzt und

verarbeitet.

Eine Weitergabe, ein Verkauf oder sonstige Übermittlung und Verbreitung der

personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

§ 12. Freigabe von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

(1) Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass während des

Lehrgangs / der Veranstaltung Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von ihm angefertigt werden

können.

(2) Diese Aufnahmen dürfen ohne weitere Einwilligung des Teilnehmers in geänderter und

unveränderter Form ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung für Lehr- und

Ausbildungszwecke sowie zur Öffentlichkeitsarbeit verbreitet und in allen Medien

veröffentlicht werden.

(3) Weder vom Ersteller des Mediums noch von den dargestellten Personen können

Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung erhoben werden.

(4) Teilnehmer, die mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, müssen die Lehrgangs- /

Veranstaltungsleitung zu Beginn des Lehrgangs / der Veranstaltung von sich aus hierauf

aufmerksam machen.

 

§ 13. Abschlusserklärung

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam

werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit Bestimmungen nicht Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen geworden sind, richtet

sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

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