Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Veranstaltungen
der DLRG-Ortsgruppe Achim e.V.
§ 1. Anwendungsbereich / Gegenstand der Vereinbarung
(1) Diese Teilnahmebedingungen finden Anwendung für die Anmeldung und Teilnahme an
Lehrgängen und Veranstaltungen der DLRG-Ortsgruppe Achim e.V. und der DLRGJugend
Achim als Jugendorganisation der DLRG-Ortsgruppe Achim e.V.
(2) Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang / einer Veranstaltung der DLRG-Ortsgruppe
Achim e.V. oder der DLRG-Jugend Achim (im folgenden Veranstalter genannt) geht
der Teilnehmer / die Teilnehmerin (im folgenden Teilnehmer genannt) eine Vertragsbindung
mit dem Veranstalter ein.
(3) Anmeldung und Vertragsabschluss ist nur durch volljährige Personen möglich. Bei Kindern
sowie Jugendlichen Teilnehmern ist die Anmeldung von personensorgeberechtigten
Personen vorzunehmen.
(4) Beide Vertragspartner akzeptieren die Anerkennung der folgenden Bestimmungen.
§ 2. Anmeldeverfahren
(1) Die Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung
möglich.
(2) Bei einigen Lehrgängen und Veranstaltungen ist die Anmeldung ausschließlich über das
Lehrgang- und Veranstaltungsportal auf der Internetseite (www.achim.dlrg.de) des
Veranstalters möglich. Dies ist vom Veranstalter in der Ausschreibung entsprechend kenntlich
zu machen.
(3) Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(4) Die Teilnahme an geschlossene Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Einladung
(sogenannte Einladungslehrgänge) durch den Veranstalter möglich.
(5) Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
§ 3. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrgängen und
Veranstaltungen zu benennen.
(2) Die Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen ist grundsätzlich nur bei Erfüllung aller
Voraussetzungen möglich.
(3) Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen sind dem Veranstalter zu jedem Lehrgang
/ jeder Veranstaltung separat zur Anmeldung schriftlich, per E-Mail oder als
Kopie spätestens bis zum Meldeschluss zuzusenden.
Zu bestimmten Veranstaltungen kann eine Vorlage der Voraussetzungen zum
Veranstaltungsbeginn ausreichen. Dies ist vom Veranstalter in der Ausschreibung
entsprechend kenntlich zu machen.
(4) Bei DLRG spezifischen Aus- und Fortbildungen richten sich die Voraussetzungen nach den
Prüfungsordnungen und Rahmenrichtlinien der DLRG, können bei Bedarf jedoch hierüber
hinaus von der Lehrgangsleitung und den Referenten erweitert werden.
Wurden Voraussetzungen für Aus- und Fortbildungen durch aktuellere Bestimmungen oder
Richtlinien der DLRG ersetzt und dies in den Voraussetzungen des Veranstalters nicht
berücksichtigt, so gelten automatisch die aktuelleren Teilnahmevoraussetzungen.
(5) Sollten Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden können, ist eine Teilnahme an der
Veranstaltung / am Lehrgang nicht möglich. In diesem Fall treten automatisch die
Stornierungs- und Abmeldebedingungen nach §5 in Kraft.
§ 4. Teilnehmerbeitrag
(1) Die Zahlung des Teilnahmebetrags erfolgt per SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Hierzu müssen
bei der Anmeldung die Kontodaten des zu belastenden Kontos angegeben und dem
Veranstalter ein entsprechendes Mandat eingeräumt werden. Weitere Informationen dazu
siehe auch in Anlage 1: „Hinweise zur Zahlungsmodalität“.
Sofern in der Ausschreibung oder bei der Anmeldung angegeben, kann der Teilnahmebeitrag
auch in Bar oder durch Überweisung beglichen werden. Teilnahmebeiträge in Bar sind zum
Lehrgangsbeginn zu entrichten, Überweisungen müssen spätestens zwei Tag nach Ablauf der
Anmeldefrist auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.
(2) Sind die angegebene Kontodaten unvollständig oder fehlerhaft, das entsprechende Konto
nicht gedeckt oder nicht mehr existent und eine Tilgung des Teilnahmebeitrags aus diesen
Gründen nicht durchführbar, so ist die Teilnahme am Lehrgang / an der Veranstaltung nicht
möglich. In diesem Fall treten automatisch die Stornierungs- und Abmeldebedingungen nach
§5 in Kraft. Von der Bank hierfür erhobene Rücklastgebühren hat der Teilnehmer zu tragen.
(3) Sollten bei Zahlungsart Überweisung die oben genannten Fristen nicht eingehalten werden
oder bei Zahlungsart in bar die Zahlung zu Lehrgangsbeginn nicht möglich sein, so treten
ebenfalls automatisch die Stornierungs- und Abmeldebedingungen nach §5 in Kraft.
(4) Wenn dem Veranstalter aufgrund unerwartete Ereignisse oder plötzliche Kostensteigerungen
höhere Ausgaben entstehen, so ist dieser berechtigt, die Teilnehmerbeiträge neu festzusetzen.
Der Veranstalter hat die bis dahin bereits angemeldet Teilnehmenden in Textform zu
informieren. Sollte die Preissteigerungen den ursprünglichen Teilnehmerbeitrag um mehr als
10 % übersteigen, so haben die bereits angemeldeten Teilnehmer ein exklusives
Kündigungsrecht, durch das ihnen keine Stornokosten entstehen. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, Ermäßigungen auf die Teilnahmegebühr für Mitglieder der
DLRG oder der DLRG-Ortsgruppe Achim e.V. auszusprechen.
§ 5. Stornierung
(1) Die Abmeldung vom Lehrgang / von der Veranstaltung hat in Textform zu erfolgen und ist an
den Veranstalter zu richten.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, bei Abmeldung und Ausschluss der Teilnahme wegen nicht
Erfüllens der Teilnahmevoraussetzungen (§3) oder nicht Zahlung der Teilnahmebeiträge (§4)
von der Veranstaltung / vom Lehrgang Stornierungskosten zu erheben.
(3) Stornierungskosten:
Bis Meldeschluss 25 % des Teilnahmebeitrags.
Ab Meldeschluss 50 % des Teilnahmebeitrags.
Ab drei Tagen vor Lehrgangs- / Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnahmebeitrags.
§ 6. Lehrgangs- und Veranstaltungsänderungen
(1) Lehrgänge und Veranstaltungen können vom Veranstalter bei Bedarf abgesagt, terminlich
verschoben, inhaltlich verändert oder an einen anderen Ort verlegt werden.
(2) Wird ein Lehrgang oder eine Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, so werden bereits
gezahlte Teilnahmebeiträge vom Veranstalter zurückerstattet.
(3) Wird die Durchführung des Lehrgangs oder der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder
schlechten Wetters erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die
Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt und die Teilnahme vom Teilnehmer gekündigt
werden. In diesem Falle kann der Veranstalter für bereits erbrachte und vorgehaltene
Leistungen eine entsprechende Entschädigungssumme erheben.
§ 7. Reisekosten
Reise- und Fahrkosten werden für Teilnehmer nicht erstattet.
§ 8. Anwesenheit des Teilnehmers
Bei Aus- und Fortbildungen wird eine durchgängige Anwesenheit des Teilnehmers erwartet.
Entsprechende Teilnahmebescheinigungen können nur für tatsächliche Anwesenheitsstunden
ausgestellt werden. Ausbildungsurkunden können nur bei vollständiger Anwesenheit aller
Ausbildungsstunden und bestehen sämtlicher Prüfungsvoraussetzungen ausgestellt werden.
§ 9. Ausschluss vom Lehrgang / von der Veranstaltung
(1) Der Veranstalter kann Teilnehmer, welche durch ihr Verhalten den Ablauf oder die Ordnung
trotz Abmahnung erheblich stören oder sich nicht an sachlich begründete Hinweise halten,
vom Lehrgangs / von der Veranstaltung ausschließen. Alle hierdurch entstehenden Kosten
sind vom Teilnehmer zu tragen.
(2) Der Veranstalter übt auf dem Vereinsgelände und im Vereinsgebäuden sowie auf / in ihm zur
Verfügung gestellten Grundstücken und Gebäuden das Hausrecht aus. Er ist weisungsbefugt.
§ 10. Mängel
Sollten vom Teilnehmer begründete Mängel an der Veranstaltung festgestellt werden, so sind
diese der Veranstaltungsleitung unverzüglich anzuzeigen. Eine Minderung des
Veranstaltungspreises ist ansonsten ausgeschlossen.
§ 11. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt mit der Anmeldung personenbezogene Daten. Diese werden im
Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der
Lehrgangs- / Veranstaltungsvorbereitung, -durchführung sowie -nachbereitung genutzt und
verarbeitet.
Eine Weitergabe, ein Verkauf oder sonstige Übermittlung und Verbreitung der
personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.
§ 12. Freigabe von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen
(1) Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass während des
Lehrgangs / der Veranstaltung Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von ihm angefertigt werden
können.
(2) Diese Aufnahmen dürfen ohne weitere Einwilligung des Teilnehmers in geänderter und
unveränderter Form ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung für Lehr- und
Ausbildungszwecke sowie zur Öffentlichkeitsarbeit verbreitet und in allen Medien
veröffentlicht werden.
(3) Weder vom Ersteller des Mediums noch von den dargestellten Personen können
Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung erhoben werden.
(4) Teilnehmer, die mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, müssen die Lehrgangs- /
Veranstaltungsleitung zu Beginn des Lehrgangs / der Veranstaltung von sich aus hierauf
aufmerksam machen.
§ 13. Abschlusserklärung
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam
werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Soweit Bestimmungen nicht Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen geworden sind, richtet
sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.